Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge

Mitteleuropa wird als Region der Ingenieurskunst, der Industrie, der Innovation und der Technologien wahr genommen. Aber auch die starke Landwirtschaft sollte dabei nicht übersehen werden. Immerhin wird die Hälfte der Landesfläche – trotz dichter Besiedlung – landwirtschaftlich genutzt. In rund 270.000 landwirtschaftlichen Betrieben erzeugen rund eine Million Menschen pro Jahr Waren im Wert von über 50 Milliarden Euro. Die Landwirte versorgen die Bevölkerung dabei aber nicht nur mit hochwertigen Nahrungsmitteln, sondern sie leisten einen eminenten Beitrag für die entsprechende Energie- und Rohstoffversorgung. Dies alles wäre aber kaum möglich, wenn in den Betrieben oder auch auf dem einzelnen Bauernhof nicht landwirtschaftliche Motorfahrzeuge zum Einsatz kommen würden.

Begriff

An erster Stelle sind hier natürlich die Traktoren zu nennen, die quasi auf keinem Hof fehlen. Ein Traktor fungiert dabei als Zugmaschine, die in der Landwirtschaft einerseits eben zum Ziehen von zum Beispiel anderen landwirtschaftlichen Gerätschaften verwendet wird. Auf der anderen Seite kann ein Traktor aber auch als Allrounder bezeichnet werden, da er über seinen Nebenantrieb in Form von elektrischem Strom oder einer eingebauten Hydraulikanlage eine Vielzahl von Maschinen antreiben kann. So wird er eben nicht nur genutzt als Zugmaschine für einen Pflug, eine Drillmaschine oder einen Mähbinder. Stattdessen treibt er zudem beim Ziehen Geräte wie einen Ballensammler, einen Mähdrescher oder etwa einen Futtermischwagen an. Selbst wenn ein Traktor steht, kann er dann über die Hydraulik oder die Zapfwelle zum Beispiel einen Ballenschneider, eine Kreissäge, eine mobile Melkmaschine oder einen Häcksler antreiben.

Restriktionen

Insbesondere größere Betriebe nutzen entweder anstelle oder zusätzlich zu einem Traktor auch oftmals so bezeichnete Raupenschlepper. Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge dieser Art sind zumeist leistungsstärker als ein Großteil der Traktoren und sind prädestiniert für große Areale bzw. Flächen. Neben den Traktoren und den Raupenschleppern zählen zudem noch Motorkarren, Arbeitskarren sowie Motoreinachser zur Rubrik der landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge. Laut entsprechender Gesetzestexte müssen sie grundsätzlich im Zusammenhang mit der expliziten Bewirtschaftung eines Landwirtschaftsbetriebes verwendet werden. Sind Fahrzeuge dieser Art auf der Straße unterwegs, darf ihre Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (auf ebener Straße) nicht übersteigen. Außerdem sollte die Kraftübertragung in der Form ausgelegt werden, dass bei entsprechenden Vorwärtsfahrten die Geschwindigkeit in der kleinsten Übersetzung sowie in der kleinsten Nennleistungsdrehzahl des Motors höchstens sechs Stundenkilometer beträgt.

Einachsschlepper

Der so bezeichnete Einachsschlepper stellt auch ein viel genutztes landwirtschaftliches Motorfahrzeug dar. Angetrieben wird dieses Gefährt durch einen Motor oder aber auch durch zwei hydrostatisch angetriebene Räder. Gelenkt wird der Einachsschlepper in der Regel durch einen hinter dem Schlepper hergehenden Nutzer. Meistens verfügt eine Maschine dieser Art über Differentiale sowie Einzelradkupplungen bzw. -bremsen; zudem sind oftmals gleich mehrere Zapfwellen integriert. Gängige Anbaugeräte sind diesbezüglich zum Beispiel die Fräse oder auch die Umkehrfräse, ein Balkenmäher, ein Pflug, ein Mulcher oder ein Bandrechen, außerdem Pumpen, Spritzen sowie Kehrmaschinen und auch einachsige Anhänger. Auch die so bezeichneten Motorkarren gehören zur Kategorie der landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge. An Bedeutung gewonnen in der Land- oder auch Forstwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau haben dabei insbesondere die Motorschubkarren bzw. die so bezeichneten Mini Dumper
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