PKW Anhänger

Die Vielfalt an Pkw Anhängern ist nahezu unüberschaubar. Es gibt Trailer mit offenen oder geschlossenen Pritschen für den Transport von losem oder Stückgut, Motorrad- und Pferdeanhänger, Wohnwagen, Pferdeanhänger und viele mehr. Gemeinsam ist allen, dass sie über keinen eigenen Antrieb
verfügen und je nach Art, Größe und Gewicht von der DIN-Norm 70010 definiert werden, die die Systematik aller Straßenfahrzeuge festlegt. Zudem weisen Pkw Anhänger – im Gegensatz zu solchen für Lkws – in der Regel eine starre Deichsel auf, mit der sie an das Zugfahrzeug gekuppelt werden. Welcher Anhänger für welchen Zweck eingesetzt wird, entscheidet also der jeweilige Nutzer.

Gesetzliche Bestimmungen

Es gibt aber zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die es beim Gebrauch von Pkw Anhängern zu berücksichtigen gilt. Dazu zählen Vorschriften über Lastarten (Stütz- und Anhängelast), Abmessungen und Gewichte, über gebremste und ungebremste Trailer, Führerscheinklassen, die so genannte 100-km/h-Zulassung und die Personenbeförderung.

Was die Masse betrifft, so müssen Anhänger und Zugfahrzeug aufeinander abgestimmt sein und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Hat der Hänger eine Auflaufbremse, darf die Anhängelast nicht über der zulässigen Gesamtmasse des Pkws liegen. Ausnahmen gibt es für bestimmte Geländefahrzeuge (1,5-fache Masse des Trailers möglich).Ist der Hänger mit einer durchgehenden Luftdruckbremse ausgestattet, darf er ebenfalls das 1,5-fache des Zugfahrzeugs auf die Waage bringen.

Anhängelast

Pkw Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg benötigen keine eigene Bremse, alle anderen schon. Um ein Gespann mit der Führerscheinklasse B fahren zu dürfen, darf das Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne liegt in Deutschland normalerweise bei 80 km/h. Ist der ziehende Pkw mit ABS und der Anhänger mit Bremsen und/oder hydraulischen Stoßdämpfern sowie einer geeigneten Bereifung ausgerüstet, darf auch 100 km/h gefahren werden. In diesem Fall muss eine amtlich zugelassene, schwarz-weiße Plakette mit der Aufschrift „100“ gut sichtbar am hinteren Ende des Anhängers angebracht werden.

Personen dürfen auf oder in Pkw Anhängern grundsätzlich nicht befördert werden. Dies gilt auch für Wohnwagen. Ausnahmen kann es bei land- oder forstwirtschaftlichen genutzten Fahrzeugen geben, wenn eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden ist. Allerdings werden in diesen Bereichen so gut wie keine Pkws eingesetzt.

Kugelkopfkupplung

Alle Anhänger werden mit dem Pkw über eine Kugelkopfkupplung verbunden. Neben der Kupplung befinden sich am Fahrzeug auch die Anschlüsse für die Beleuchtung und – wenn vorhanden – die Bremse des Anhängers sowie das vorgeschriebene Abreißseil für die Auflaufbremse. In diesem Deichselbereich befindet sich bei Trailern ab einer bestimmten Größe häufig auch ein Stützrad, das zum Parken bis auf Bodenkontakt ausgefahren wird. Kleinere Modelle sind einachsig, größere wie Pferdeanhänger oder Wohnwagen verfügen über eine Tandemachse. Für die Beleuchtung gelten die gleichen Bestimmungen wie für alle Pkws – Schluss-, Blink- und Bremsleuchten sind genauso Pflicht wie eine Nebelschlussleuchte.
Kategorien